BAMF-geförderte Deutschkurse: Wer hat Anspruch?

ZeBuS Redaktion 15. September 2026 2 Min. Lesezeit
Integration & Leben

Nicht jeder Deutschkurs kostet Geld. Wer die richtigen Voraussetzungen erfüllt, bekommt den Integrationskurs vom Staat vollständig finanziert. Wir zeigen, wer Anspruch hat – und wie du die Kostenübernahme beantragst.

Zwei Personen füllen gemeinsam ein Antragsformular am Schreibtisch aus
Der Antrag auf Kostenübernahme ist meist unkomplizierter, als viele erwarten.

Was bedeutet "BAMF-gefördert"?

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) finanziert den Integrationskurs für bestimmte Personengruppen vollständig oder übernimmt zumindest einen Großteil der Kosten. "Gefördert" heißt also: Der Kurs selbst kostet dich nichts oder nur einen geringen Eigenanteil – die eigentlichen Kosten trägt der Staat.

Wer hat Anspruch auf volle Kostenübernahme?

Personengruppe Voraussetzung
Empfänger*innen von GrundsicherungAutomatischer Anspruch, oft verpflichtende Teilnahme durchs Jobcenter
Arbeitsuchende bei der Agentur für ArbeitAnspruch bei geringen Deutschkenntnissen
Inhaber*innen bestimmter AufenthaltstitelZ. B. bei Aufenthalt aus familiären oder humanitären Gründen
Asylberechtigte & anerkannte FlüchtlingeAnspruch unabhängig vom Leistungsbezug
Spätaussiedler*innenAnspruch nach dem Bundesvertriebenengesetz
Wichtig: Auch wer keinen automatischen Anspruch hat, kann oft nach Ermessen teilnehmen – etwa EU-Bürger*innen bei freien Kursplätzen.

Wie beantrage ich die Kostenübernahme?

  1. 1

    Anspruch klären

    Frag beim Jobcenter, der Agentur für Arbeit oder der Ausländerbehörde nach, ob du zu einer anspruchsberechtigten Gruppe gehörst.

  2. 2

    Antrag beim BAMF stellen

    Der Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs kann online oder per Formular gestellt werden – er ist gleichzeitig der Antrag auf Kostenübernahme.

  3. 3

    Bescheinigung abwarten

    Nach Prüfung erhältst du einen Zulassungsbescheid, der deinen Anspruch bestätigt.

  4. 4

    Kursträger auswählen

    Mit dem Bescheid meldest du dich bei einem zugelassenen Kursträger an, z. B. bei ZeBuS e.V.

Was, wenn ich keinen Anspruch habe?

Auch ohne automatischen Anspruch ist eine Teilnahme oft möglich – als Selbstzahler*in zum reduzierten Preis von aktuell 2,29 € pro Unterrichtseinheit, oder nach Ermessen des BAMF bei freien Kursplätzen. Wer den Kurs zügig innerhalb von zwei Jahren abschließt, bekommt zudem die Hälfte der Kosten zurückerstattet.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich die Kostenübernahme für jedes Modul neu beantragen?
Nein, der einmalige Zulassungsbescheid gilt für den gesamten Integrationskurs (700 Unterrichtseinheiten).
Was passiert, wenn sich mein Leistungsbezug während des Kurses ändert?
Melde die Änderung deinem Kursträger und dem BAMF – die Kostenregelung kann sich entsprechend anpassen.
Kann ich die Kostenübernahme rückwirkend beantragen?
Nein, der Antrag muss vor Kursbeginn gestellt werden.
Gibt es Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags?
Ja, die meisten Kursträger, auch ZeBuS e.V., helfen kostenlos beim Ausfüllen der Formulare.

Du bist unsicher, ob du Anspruch hast?

Wir prüfen mit dir gemeinsam deine Situation und helfen beim kompletten Antragsprozess – kostenlos und unverbindlich.

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