Nicht jeder Deutschkurs kostet Geld. Wer die richtigen Voraussetzungen erfüllt, bekommt den Integrationskurs vom Staat vollständig finanziert. Wir zeigen, wer Anspruch hat – und wie du die Kostenübernahme beantragst.
Was bedeutet "BAMF-gefördert"?
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) finanziert den Integrationskurs für bestimmte Personengruppen vollständig oder übernimmt zumindest einen Großteil der Kosten. "Gefördert" heißt also: Der Kurs selbst kostet dich nichts oder nur einen geringen Eigenanteil – die eigentlichen Kosten trägt der Staat.
Wer hat Anspruch auf volle Kostenübernahme?
| Personengruppe | Voraussetzung |
|---|---|
| Empfänger*innen von Grundsicherung | Automatischer Anspruch, oft verpflichtende Teilnahme durchs Jobcenter |
| Arbeitsuchende bei der Agentur für Arbeit | Anspruch bei geringen Deutschkenntnissen |
| Inhaber*innen bestimmter Aufenthaltstitel | Z. B. bei Aufenthalt aus familiären oder humanitären Gründen |
| Asylberechtigte & anerkannte Flüchtlinge | Anspruch unabhängig vom Leistungsbezug |
| Spätaussiedler*innen | Anspruch nach dem Bundesvertriebenengesetz |
Wie beantrage ich die Kostenübernahme?
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1
Anspruch klären
Frag beim Jobcenter, der Agentur für Arbeit oder der Ausländerbehörde nach, ob du zu einer anspruchsberechtigten Gruppe gehörst.
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2
Antrag beim BAMF stellen
Der Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs kann online oder per Formular gestellt werden – er ist gleichzeitig der Antrag auf Kostenübernahme.
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3
Bescheinigung abwarten
Nach Prüfung erhältst du einen Zulassungsbescheid, der deinen Anspruch bestätigt.
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4
Kursträger auswählen
Mit dem Bescheid meldest du dich bei einem zugelassenen Kursträger an, z. B. bei ZeBuS e.V.
Was, wenn ich keinen Anspruch habe?
Auch ohne automatischen Anspruch ist eine Teilnahme oft möglich – als Selbstzahler*in zum reduzierten Preis von aktuell 2,29 € pro Unterrichtseinheit, oder nach Ermessen des BAMF bei freien Kursplätzen. Wer den Kurs zügig innerhalb von zwei Jahren abschließt, bekommt zudem die Hälfte der Kosten zurückerstattet.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich die Kostenübernahme für jedes Modul neu beantragen?
Was passiert, wenn sich mein Leistungsbezug während des Kurses ändert?
Kann ich die Kostenübernahme rückwirkend beantragen?
Gibt es Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags?
Du bist unsicher, ob du Anspruch hast?
Wir prüfen mit dir gemeinsam deine Situation und helfen beim kompletten Antragsprozess – kostenlos und unverbindlich.
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